Aktuelle Entwicklungen in der EEG Portfoliobewirtschaftung
Der Gesetzgeber hat alle deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) dazu verpflichtet, den gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Strom unter Beachtung der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) bestmöglich am Spotmarkt einer Strombörse zu vermarkten. Oberste Priorität bei dieser EEG-Portfoliobewirtschaftung haben die Gewährleistung der Systemsicherheit sowie die Minimierung der Vermarktungskosten. Insbesondere der Umsetzung der Viertelstunden-, 24/7- und der (teil-)automatisierten Bewirtschaftung kommt in der aktuellen Entwicklung eine zentrale Rolle zu, die den ÜNB in die Lage versetzt, eine möglichst kosteneffiziente und optimale Strategie zu etablieren.